Dienstplan-Software ersetzt Excel-Tabellen und WhatsApp-Gruppen durch einen digitalen Plan, den Mitarbeiter live in einer App sehen: Schichten werden per Drag & Drop geplant, Tauschanfragen und Urlaubsanträge laufen digital, Stunden werden automatisch gezählt. Für Betriebe mit Minijobbern ist das auch ein Compliance-Thema — § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung der Arbeitszeiten binnen 7 Tagen, in Branchen wie Gastronomie, Bau oder Sicherheit sogar für alle Beschäftigten.
Wir haben 17 relevante Anbieter für den deutschen Markt verglichen — vom 0,50-€-Einstieg bis zur Enterprise-KI-Planung. Die Tabelle zeigt Preise und Kernfunktionen, darunter folgen ausführliche Einzelbewertungen mit Stärken und Schwächen.
Worauf es bei der Auswahl ankommt
- Preismodell zur Betriebsgröße: Per-Seat-Modelle (Aplano ab 0,50 €, Planday ab 2,49 €) wachsen linear mit der Teamgröße mit; Standort-Flatrates (Ordio 89 €, E2N 99 €) rechnen sich ab ca. 15–20 Mitarbeitern pro Standort.
- Lohn-Anbindung: Eine Lohn-Schnittstelle bedeutet: Ist-Stunden, Zuschläge und Fehlzeiten gehen ohne Abtippen an den Steuerberater. Papershift, gastromatic, Shiftbase, Kenjo und E2N bieten das nativ; Aplano bietet flexible Datenexporte und API.
- Mitarbeiter-App: Schichttausch, Verfügbarkeiten und Anträge in der App entlasten die Planenden am stärksten — hier sind Aplano und Planday besonders ausgereift.
- ArbZG-Prüfung: Gute Tools warnen bei Ruhezeit-Verstößen (11 Stunden), fehlenden Pausen und Überschreitung der Höchstarbeitszeit direkt im Plan.
Was kostet Dienstplan-Software?
Für einen Betrieb mit 25 Mitarbeitern ergeben sich aus den Listenpreisen (Stand Juni 2026) grob folgende Monatskosten: Aplano Core 12,50 € / Pro 112,50 €, Staffomatic ab 45 €, Planday Starter ~62 €, Ordio 89 € (ein Standort), E2N 99 € (Flatrate), Kenjo ab 135 €, gastromatic ab ~175 €. Enterprise-Lösungen wie shyftplan starten bei ~700 €/Monat. Dazu kommen teils Einrichtungs- oder Hardwarekosten (Terminals ab ~200 €).
Dienstplan-Pflichten: Das sagt das Gesetz
Drei Regelkomplexe muss jeder Dienstplan einhalten: das Arbeitszeitgesetz (max. 8/10 Std. täglich, 11 Std. Ruhezeit, Pausen ab 6 Std., Sonntagsruhe mit Branchenausnahmen nach § 10 ArbZG), die Aufzeichnungspflichten (BAG-Beschluss vom 13.09.2022: Arbeitszeiterfassung für alle; § 17 MiLoG: 7-Tage-Frist und 2 Jahre Aufbewahrung bei Minijobs und in den § 2a-SchwarzArbG-Branchen, Bußgelder bis 30.000 €) und ggf. die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Details in unserem Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz bei Schichtarbeit.