Ratgeber · Praxis
Jahresplanung 2027 im Dienstplan: Feiertage nach Bundesland, bis zu 256 Arbeitstage, vier Feiertage am Wochenende — und was das für Sollstunden, Feiertagsvergütung, Brückentage, Minijobs und Mindestlohn bedeutet
Warum die Jahresplanung 2027 jetzt beginnt
Ein Dienstplan wird wochen- oder monatsweise veröffentlicht, aber er wird jährlich entschieden. Im Herbst legen Betriebe fest, nach welchem Rhythmus geschichtet wird, wie viel Urlaub wann genommen werden kann, wie Feiertagsdienste verteilt werden und welches Stundenbudget je Monat zur Verfügung steht. Wer diese Entscheidungen erst im Januar trifft, plant den ersten Monat schon unter Druck — und muss Urlaubswünsche nachträglich ablehnen, die er im Oktober noch hätte steuern können.
Die Grundlage jeder Jahresplanung ist der Kalender: Welche Tage sind Feiertage, auf welche Wochentage fallen sie, und was folgt daraus für Soll, Vergütung und Besetzung? 2027 lohnt der genaue Blick besonders, weil sich die Feiertage ungewöhnlich stark auf Wochenenden verteilen. Für Betriebe mit Fünf-Tage-Woche heißt das mehr Arbeitstage und mehr Kapazität, für Betriebe mit Sieben-Tage-Betrieb vor allem andere Zuschlags- und Ersatzruhetagsfragen. Wie der Jahreswechsel 2026/27 selbst zu planen ist, behandelt der Beitrag Weihnachten und Silvester im Dienstplan; hier geht es um das Jahr danach.
Die gesetzlichen Feiertage 2027 im Überblick
Gesetzliche Feiertage sind Ländersache. Bundesweit gelten neun Feiertage; der Tag der Deutschen Einheit ist als einziger durch Bundesrecht festgelegt, die übrigen durch die Feiertagsgesetze aller Länder. Hinzu kommen Landesfeiertage, die nur in einzelnen Ländern oder Gemeinden gelten.
| Datum 2027 | Feiertag | Geltung |
|---|---|---|
| Fr, 1.1. | Neujahr | bundesweit |
| Mi, 6.1. | Heilige Drei Könige | BW, BY, ST |
| Mo, 8.3. | Internationaler Frauentag | BE, MV |
| Fr, 26.3. | Karfreitag | bundesweit |
| So, 28.3. | Ostersonntag | BB ausdrücklich gesetzlich; sonst Sonntag |
| Mo, 29.3. | Ostermontag | bundesweit |
| Sa, 1.5. | Tag der Arbeit | bundesweit |
| Do, 6.5. | Christi Himmelfahrt | bundesweit |
| So, 16.5. | Pfingstsonntag | BB ausdrücklich gesetzlich; sonst Sonntag |
| Mo, 17.5. | Pfingstmontag | bundesweit |
| Do, 27.5. | Fronleichnam | BW, BY, HE, NW, RP, SL; teils Gemeinden in SN, TH |
| So, 8.8. | Augsburger Friedensfest | nur Stadt Augsburg |
| So, 15.8. | Mariä Himmelfahrt | SL; überwiegend katholische Gemeinden in BY |
| Mo, 20.9. | Weltkindertag | TH |
| So, 3.10. | Tag der Deutschen Einheit | bundesweit |
| So, 31.10. | Reformationstag | BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH |
| Mo, 1.11. | Allerheiligen | BW, BY, NW, RP, SL |
| Mi, 17.11. | Buß- und Bettag | SN |
| Fr, 24.12. | Heiligabend | kein Feiertag (Werktag) |
| Sa, 25.12. | 1. Weihnachtstag | bundesweit |
| So, 26.12. | 2. Weihnachtstag | bundesweit |
| Fr, 31.12. | Silvester | kein Feiertag (Werktag) |
Fett markiert sind die Feiertage, die 2027 auf ein Wochenende fallen. Zum Vergleich: 2026 lagen sieben bundesweite Feiertage auf einem Wochentag von Montag bis Freitag, 2027 sind es nur fünf. Wichtig für Betriebe mit mehreren Standorten: Maßgeblich ist der Feiertag am Ort der Arbeitsstätte, nicht am Wohnort der Beschäftigten und nicht am Sitz der Zentrale. Eine Filiale in Hamburg hat am Reformationstag Feiertag, die Filiale in Nordrhein-Westfalen nicht — 2027 fällt der Tag zwar auf einen Sonntag, für Zuschläge und Ersatzruhetage im Sieben-Tage-Betrieb ist der Unterschied trotzdem relevant.
Arbeitstage 2027 je Bundesland
Für Beschäftigte mit Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag ergeben sich 2027 folgende Arbeitstage. Die Zahlen berücksichtigen nur landesweit geltende Feiertage; Gemeindefeiertage wie Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens oder Mariä Himmelfahrt in Bayern (2027 ohnehin ein Sonntag) sind nicht eingerechnet.
| Bundesland | Feiertage Mo–Fr | Arbeitstage 2027 | 2026 zum Vergleich | Jahressoll 40 h |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg, Bayern | 8 | 253 | 252 | 2.024 h |
| Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland | 7 | 254 | 253 | 2.032 h |
| Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 6 | 255 | 253–254 | 2.040 h |
| Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein | 5 | 256 | 254 | 2.048 h |
Das Jahressoll in der letzten Spalte ist das Brutto-Soll vor Urlaub. Bei 30 Urlaubstagen bleiben in Hamburg 2027 also 1.808 Stunden Arbeitszeit, in Bayern 1.784 Stunden. Für den einzelnen Beschäftigten mit festem Monatsgehalt bedeutet das bis zu zwei Tage mehr Arbeit für dasselbe Geld; für den Betrieb rund 0,8 Prozent mehr Kapazität aus derselben Belegschaft. Wer Personalbedarf auf Jahresbasis rechnet, sollte diese Differenz einplanen — mehr dazu im Beitrag Personalbedarf berechnen.
Für Betriebe im Sieben-Tage-Betrieb — Pflege, Klinik, Gastronomie, Hotellerie, Sicherheit — ändert sich an der Zahl der zu besetzenden Schichten nichts: Jeder Tag muss besetzt werden, ob Feiertag oder nicht. Hier verschieben sich stattdessen die Zuschläge und Ersatzruhetage, und das Soll der einzelnen Beschäftigten hängt davon ab, wie der Betrieb Feiertage auf dem Arbeitszeitkonto behandelt.
Arbeitstage 2027 je Monat
Für die Monatsplanung zählt nicht das Jahr, sondern der einzelne Monat. Bundesweit, also ohne Landesfeiertage, sieht 2027 so aus:
| Monat | Arbeitstage Mo–Fr | Soll 40 h (Arbeitstagemethode) | Soll 20 h |
|---|---|---|---|
| Januar | 20 | 160 h | 80 h |
| Februar | 20 | 160 h | 80 h |
| März | 21 | 168 h | 84 h |
| April | 22 | 176 h | 88 h |
| Mai | 19 | 152 h | 76 h |
| Juni | 22 | 176 h | 88 h |
| Juli | 22 | 176 h | 88 h |
| August | 22 | 176 h | 88 h |
| September | 22 | 176 h | 88 h |
| Oktober | 21 | 168 h | 84 h |
| November | 22 | 176 h | 88 h |
| Dezember | 23 | 184 h | 92 h |
| Jahr | 256 | 2.048 h | 1.024 h |
Landesfeiertage auf Wochentagen senken den jeweiligen Monat um einen Tag: etwa den Januar in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt (6.1.), den März in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (8.3.), den Mai in den sechs Fronleichnamsländern (27.5. — dort hat der Mai nur 18 Arbeitstage), den September in Thüringen (20.9.) und den November in den Allerheiligenländern (1.11.) sowie in Sachsen (17.11.). Der Dezember ist der längste Monat des Jahres, weil beide Weihnachtsfeiertage auf das Wochenende fallen und Heiligabend und Silvester als Freitage reguläre Arbeitstage sind — sofern kein Tarifvertrag sie freistellt.
Feiertag am Samstag: Wer bekommt was?
Der 1. Mai und der 25. Dezember 2027 sind Samstage. Rechtlich bleiben sie vollwertige Feiertage — das Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG gilt, Ausnahmen nur nach § 10 ArbZG. Was das für die einzelnen Beschäftigten bedeutet, hängt am Arbeitszeitmodell:
- Fünf-Tage-Woche Montag bis Freitag: Der Feiertag ändert nichts. Es fällt keine Arbeit aus, also gibt es keine Feiertagsvergütung nach § 2 Abs. 1 EFZG, keinen Ersatztag und keine Zeitgutschrift — es sei denn, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag sieht das ausdrücklich vor.
- Sechs-Tage-Woche oder Samstagsdienst laut Rotation: Wer ohne den Feiertag am Samstag gearbeitet hätte, erhält das Entgelt für die ausgefallene Zeit. Maßgeblich ist der Plan, der ohne Feiertag gegolten hätte. Typisch betroffen ist der Einzelhandel, der am 1. Mai und am 25. Dezember schließt und damit 2027 zwei umsatzstarke Samstage verliert.
- Sieben-Tage-Betrieb mit Einsatz am Feiertag: Gearbeitet wird zum normalen Entgelt plus etwaigem Zuschlag; nach § 11 Abs. 3 S. 2 ArbZG ist ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen fällig, weil der Samstag ein Werktag ist. Für den 1. Mai 2027 läuft die Frist bis 25. Juni, für den 25. Dezember bis 18. Februar 2028.
Eine häufige Fehlerquelle: Beschäftigte aus dem Samstagsdienst herausplanen, weil Feiertag ist, und dann keine Feiertagsvergütung zahlen. Das funktioniert nicht. Wer nach festem Rhythmus am 1. Mai Samstagsdienst gehabt hätte, behält den Anspruch — der Feiertag ist ja gerade die Ursache für den Ausfall. Im Zweifel muss der Betrieb darlegen, dass der Plan unabhängig vom Feiertag so aufgestellt worden wäre. Einzelheiten im Beitrag Feiertagsvergütung.
Feiertag am Sonntag: kein doppelter Zuschlag, ein Ersatzruhetag
Der 3. Oktober und der 26. Dezember 2027 sind Sonntage, in neun Ländern auch der Reformationstag am 31. Oktober. Für Beschäftigte mit Fünf-Tage-Woche ändert sich wieder nichts. Interessant wird es im Sieben-Tage-Betrieb:
- Ersatzruhetag: Arbeit an einem Sonntag löst nach § 11 Abs. 3 S. 1 ArbZG einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen aus. Dass der Sonntag zugleich Feiertag ist, erzeugt keinen zweiten Ersatzruhetag.
- Freie Sonntage: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Ein Sonntagsfeiertag zählt dabei als Sonntag.
- Steuerfreie Zuschläge: § 3b Abs. 1 Nr. 3 EStG lässt Sonntagszuschläge bis 50 Prozent nur „vorbehaltlich" der Feiertagsregeln steuerfrei. Am Sonntagsfeiertag ist deshalb nur der Feiertagssatz anzusetzen: 125 Prozent am 3. Oktober und 31. Oktober, 150 Prozent am 26. Dezember — nicht zusätzlich 50 Prozent für den Sonntag. Ein Nachtzuschlag (25 bzw. 40 Prozent) kann daneben steuerfrei sein.
- Tarifliche Zuschläge: Viele Tarifverträge regeln ausdrücklich, dass bei Zusammentreffen nur der höhere Zuschlag gezahlt wird. Wo das fehlt, können Sonntags- und Feiertagszuschlag nach dem Wortlaut auch nebeneinander geschuldet sein — dann ist der steuerpflichtige Teil sauber abzugrenzen.
Für die Lohnabrechnung heißt das: Die Software muss für jeden Standort wissen, ob ein Sonntag zugleich Feiertag ist, und die Zuschlagslogik darauf umstellen. Der Grundlohn, auf den sich die Prozentsätze beziehen, ist nach § 3b Abs. 2 EStG auf 50 Euro je Stunde gedeckelt; für die Sozialversicherung gilt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV eine Grenze von 25 Euro. Die Grundlagen stehen im Beitrag SFN-Zuschläge, der Rahmen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen im Beitrag Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Feiertage auf dem Arbeitszeitkonto: die Gleichbehandlungsfrage
In gemischten Betrieben — Verwaltung mit Fünf-Tage-Woche, Betrieb im Schichtdienst — entsteht jedes Jahr dieselbe Diskussion: Die Bürokraft hat an jedem Wochentagsfeiertag frei, ohne nacharbeiten zu müssen. Die Schichtkraft, die an diesem Tag laut Rotation frei gehabt hätte, bekommt nichts. 2027 verschärft sich das Gefälle kaum, weil wenige Feiertage auf Wochentage fallen — aber es verschiebt sich: Die beiden Samstagsfeiertage begünstigen Beschäftigte mit Samstagsdienst, die Montagsfeiertage (Ostermontag, Pfingstmontag, regional 8.3., 20.9. und 1.11.) Teilzeitkräfte, die montags arbeiten.
Gesetzlich ist das alles zulässig — das Lohnausfallprinzip kennt nur den konkreten Ausfall, keine Gleichverteilung. Viele Tarifverträge regeln es anders. Der TVöD etwa sieht in § 6 Abs. 3 S. 3 vor, dass sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag sowie für den 24. und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden vermindert. „Werktag" umfasst auch den Samstag; 2027 betrifft das also auch den 1. Mai und den 25. Dezember sowie Heiligabend und Silvester, die auf Freitage fallen.
Für Betriebe ohne Tarifvorgabe gibt es drei saubere Modelle:
- Reines Lohnausfallprinzip: Gutschrift nur, wenn laut Plan gearbeitet worden wäre. Einfach, aber mit dem beschriebenen Gefälle.
- Sollreduzierung für alle: Jeder Wochentagsfeiertag mindert das Monatssoll aller Vollzeitkräfte um ein Fünftel der Wochenarbeitszeit, unabhängig vom Plan; Teilzeitkräfte anteilig. Gerecht, aber teurer im Sieben-Tage-Betrieb, weil dort trotzdem jemand arbeiten muss.
- Durchschnittsmethode: Gleiches Monatssoll für alle (Wochenstunden × 13 ÷ 3), Feiertage zählen als Ist-Zeit nur bei Ausfall. Schwankungen der Arbeitstage gleicht das Arbeitszeitkonto über das Jahr aus.
Welches Modell gilt, ist eine Frage der Verteilung der Arbeitszeit und damit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Wichtig ist vor allem, es vor Jahresbeginn festzulegen und in der Software zu hinterlegen — eine rückwirkende Umstellung im März erzeugt Korrekturen auf jedem Konto. Mehr zu Kontomodellen im Beitrag Arbeitszeitkonto.
Kalenderfalle Dezember: Minijob-Grenze und Mindestlohn
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze dynamisch auf 633 Euro. Für die Jahresplanung ist weniger die Erhöhung selbst entscheidend als ihr Zusammenspiel mit dem Kalender.
Minijob mit festen Tagesstunden
633 Euro geteilt durch 14,60 Euro ergeben rund 43,3 Stunden im Monat. Ein Minijob mit zwei Stunden an jedem Wochentag passt im Mai 2027 (19 Tage, 38 Stunden, 554,80 Euro) bequem, im Dezember (23 Tage, 46 Stunden, 671,60 Euro) nicht mehr. § 8 Abs. 1b SGB IV erlaubt ein Überschreiten nur, wenn es gelegentlich und nicht vorhersehbar ist — in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres und bis zum Doppelten der Grenze. Ein Kalendereffekt, der seit Oktober feststeht, ist vorhersehbar. Sicherer ist ein Monatskontingent in Stunden statt fester Tagesstunden, im Dienstplan mit einem Zähler, der vor Überschreitung warnt. Ausführlich im Beitrag Mindestlohn 2027 im Dienstplan.
Festes Monatsgehalt in langen Monaten
Die Zollverwaltung prüft den Mindestlohn monatsbezogen: Das im Kalendermonat gezahlte Entgelt muss für alle in diesem Monat geleisteten Stunden reichen. Ein Beispiel mit 40-Stunden-Woche:
| Monat 2027 | Stunden | Gehalt 2.600 € je Stunde | Mindestlohn erreicht? |
|---|---|---|---|
| Mai (19 Tage) | 152 | 17,11 € | ja |
| Durchschnitt (173,3 h) | 173,3 | 15,00 € | ja |
| April, Juni bis September, November (22 Tage) | 176 | 14,77 € | ja, knapp |
| Dezember (23 Tage) | 184 | 14,13 € | nein |
Sonderzahlungen, die im selben Monat vorbehaltlos gezahlt werden, können auf den Mindestlohn angerechnet werden (BAG, Urteil vom 25.5.2016, 5 AZR 135/16) — ein im Dezember gezahltes Weihnachtsgeld kann die Lücke also schließen. Ohne Sonderzahlung helfen ein Arbeitszeitkonto nach § 2 Abs. 2 MiLoG oder eine Dienstplanung, die im Dezember Freizeitausgleich vorsieht, statt alle 23 Tage voll zu besetzen.
Brückentage und Urlaubsspitzen 2027
Wo Feiertage auf Donnerstag oder Dienstag fallen, entstehen Brückentage — und mit ihnen Urlaubsspitzen, die im Schichtbetrieb früh gesteuert werden müssen. 2027 sind es vergleichsweise wenige, dafür liegen sie dicht beieinander:
| Zeitraum | Anlass | Wirkung im Plan |
|---|---|---|
| Do, 7.1./Fr, 8.1. oder Mo, 4.1./Di, 5.1. | Heilige Drei Könige am Mittwoch (BW, BY, ST) | Verlängerung der Weihnachtsferien; zwei Urlaubstage für fünf freie Tage |
| 22.3.–2.4. | Ostern 26.–29.3. | Mit acht Urlaubstagen 16 freie Tage; trifft auf den Verfall des Resturlaubs 2026 am 31.3. |
| Fr, 7.5. | Christi Himmelfahrt am Donnerstag | Bundesweiter Brückentag; hohe Urlaubsnachfrage, in Gastronomie und Tourismus hoher Bedarf |
| Fr, 28.5. | Fronleichnam am Donnerstag (BW, BY, HE, NW, RP, SL) | Zweiter Brückentag drei Wochen später; dazwischen Pfingsten — der Mai ist der Engpassmonat |
| 27.–31.12. | Weihnachten am Wochenende | Kein Brückentag; mit Heiligabend sechs Urlaubstage für zehn freie Tage (24.12.–2.1.2028) |
Lange Wochenenden ohne Brückentag entstehen durch die Montagsfeiertage (Ostermontag, Pfingstmontag, 8.3. in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, 20.9. in Thüringen, 1.11. in fünf Ländern) und Neujahr am Freitag. Für die Urlaubsplanung bedeutet das: Urlaubsquoten je Schicht oder Team für den 7. und 28. Mai sollten feststehen, bevor die ersten Anträge eingehen. Ablehnen kann der Betrieb einen Urlaubswunsch nach § 7 Abs. 1 BUrlG nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder vorrangigen Wünschen anderer Beschäftigter — eine transparente Regel (Rotation, Losverfahren, Vorrang für Eltern in Schulferien) ist leichter zu begründen als eine Einzelfallentscheidung. Eine generelle Urlaubssperre oder Betriebsferien sind Urlaubsgrundsätze im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Mehr im Beitrag Urlaubsplanung im Dienstplan.
Am Urlaubsanspruch selbst ändert der Kalender nichts. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), bei Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Feiertage sind keine Werktage im Sinne des Urlaubsrechts (§ 3 Abs. 2 BUrlG) und verbrauchen keinen Urlaub — wer am 25. Dezember 2027 in einer Sechs-Tage-Woche Urlaub hat, verbraucht für diesen Samstag keinen Urlaubstag. Die Umrechnung bei unregelmäßigen Arbeitstagen erklärt der Beitrag Urlaubsanspruch berechnen.
Zweimal Zeitumstellung am Feiertag
Eine Kuriosität mit praktischen Folgen: 2027 fallen beide Zeitumstellungen auf einen Sonntag, der zugleich besonders ist.
- Sonntag, 28. März 2027 — Ostersonntag: Die Uhr springt um 2 Uhr auf 3 Uhr. Der Nachtdienst von Samstag auf Sonntag ist eine Stunde kürzer. Er liegt mitten im Osterwochenende, in Brandenburg an einem gesetzlichen Feiertag.
- Sonntag, 31. Oktober 2027 — Reformationstag: Die Uhr wird um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Der Nachtdienst dauert eine Stunde länger. In neun Ländern fallen die Stunden nach Mitternacht damit auf einen Feiertag, für den bis 125 Prozent (plus Nachtzuschlag) steuerfrei gezahlt werden können — für eine Stunde, die es auf der Uhr zweimal gibt.
Bezahlt wird die tatsächlich geleistete Zeit; die zusätzliche Stunde im Oktober ist auch für Höchstarbeitszeit und Ruhezeit mitzuzählen. Die Dienstplan- und Zeiterfassungssoftware muss diese Nächte korrekt abbilden — mehr im Beitrag Zeitumstellung und Nachtschicht.
Fahrplan: Jahresplanung 2027 von Oktober bis Januar
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| Oktober 2026 | Feiertagskalender 2027 je Standort in der Software anlegen und prüfen (inkl. Gemeindefeiertage); Methode für Monatssoll und Feiertagsgutschrift festlegen, mit Betriebsrat abstimmen; Frist für Urlaubswünsche 2027 setzen |
| November 2026 | Urlaubsgrundsätze für Brückentage, Ostern, Sommerferien und Weihnachten 2027 vereinbaren (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG); Schichtrhythmus bzw. Rahmenplan 2027 festlegen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2); Personalbudget mit 253–256 Arbeitstagen und Zuschlagsprognose rechnen |
| Dezember 2026 | Mindestlohn 14,60 € und Minijob-Grenze 633 € in den Stammdaten hinterlegen; Minijob-Verträge mit festen Tagesstunden auf Monatskontingente prüfen; Gehälter auf die 184-Stunden-Probe im Dezember 2027 prüfen; Hinweis auf Resturlaub 2026 und drohenden Verfall an alle Beschäftigten (BAG 9 AZR 541/15) |
| Januar 2027 | Urlaubsliste 2027 abstimmen und genehmigen; übertragenen Resturlaub bis 31.3. einplanen — Kollision mit Ostern beachten; Rotation der Feiertagsdienste 2027 auf Basis der Historie 2026 festlegen |
Checkliste für die Dienstplan-Software
- Feiertagskalender 2027 je Standort inklusive Landes- und Gemeindefeiertagen, nicht nach Wohnort der Beschäftigten.
- Sonntag-und-Feiertag-Logik: Am Sonntagsfeiertag nur der Feiertagszuschlag steuerfrei, Ersatzruhetag binnen zwei Wochen.
- Ersatzruhetag-Zähler für Samstagsfeiertage mit Acht-Wochen-Frist und Warnung vor Ablauf.
- Feiertagsvergütung nach Lohnausfallprinzip auf Basis des Rhythmus, der ohne Feiertag gegolten hätte.
- Konfigurierbare Sollberechnung (Arbeitstage- oder Durchschnittsmethode, Feiertagsgutschrift) je Arbeitszeitmodell.
- Monatsprüfung Minijob mit Prognose bis Monatsende und Warnung vor der 633-Euro-Grenze.
- Mindestlohn-Check je Monat für Gehaltsempfänger mit Abgleich der geleisteten Stunden.
- Urlaubsquoten je Team und Tag für Brückentage, mit Antragsfrist in der Mitarbeiter-App.
- Resturlaub-Hinweise mit dokumentiertem Versand und Verfallsdatum.
- Korrekte Zeitumstellung in Nachtdiensten am 28.3. und 31.10.2027.
Welche Systeme Feiertagskalender je Standort, Arbeitszeitkonten und Urlaubsquoten sauber verbinden, zeigt der Vergleich der Dienstplan-Software.
Fazit
2027 ist kalendarisch ein Jahr der Arbeitgeber: Vier bundesweite Feiertage fallen aufs Wochenende, die Zahl der Arbeitstage steigt auf bis zu 256. Rechtlich ist das unspektakulär — das Lohnausfallprinzip kennt keinen Ausgleich für Feiertage am Samstag oder Sonntag. Für die Dienstplanung entstehen trotzdem konkrete Aufgaben: die richtige Zuschlagslogik am Sonntagsfeiertag, Ersatzruhetage nach Samstagsfeiertagen, ein festgelegtes Modell für das Monatssoll, der Dezember als Kalenderfalle für Minijobs und knappe Gehälter und ein Mai mit zwei Brückentagen. Wer Feiertagskalender, Sollmethode und Urlaubsregeln bis Ende November festlegt, plant 2027 nach Regeln statt nach Zuruf.
Häufige Fragen zur Jahresplanung 2027
Wie viele Arbeitstage hat 2027?
2027 hat 261 Tage von Montag bis Freitag. Davon fallen bundesweit nur fünf gesetzliche Feiertage auf einen Wochentag: Neujahr (Freitag), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag. Je nach Bundesland kommen null bis drei Landesfeiertage hinzu. Damit hat ein Beschäftigter mit Fünf-Tage-Woche 2027 zwischen 253 Arbeitstagen (Baden-Württemberg, Bayern) und 256 Arbeitstagen (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein). Das sind je nach Land ein bis zwei Arbeitstage mehr als 2026. Regionale Feiertage wie Mariä Himmelfahrt in überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns oder das Augsburger Friedensfest fallen 2027 auf einen Sonntag und ändern an der Zahl nichts.
Bekommen Beschäftigte einen Ausgleich, wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt?
Gesetzlich nicht. Das Feiertagslohngesetz — § 2 EFZG — bezahlt nur Arbeitszeit, die gerade wegen des Feiertags ausfällt (Lohnausfallprinzip). Wer montags bis freitags arbeitet, verliert an einem Samstag- oder Sonntagsfeiertag nichts, also gibt es auch nichts zu ersetzen. Einen Anspruch auf einen Ersatztag oder eine Zeitgutschrift gibt es nur, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag ihn vorsieht. Anders ist es für Beschäftigte, die an diesem Samstag eingeplant gewesen wären — etwa in einer Sechs-Tage-Woche im Einzelhandel: Ihnen ist der Feiertag nach § 2 EFZG zu bezahlen.
Gibt es einen Ersatzruhetag, wenn an einem Feiertag gearbeitet wird, der auf einen Sonntag fällt?
Ja, aber nur einen. Wer an einem Sonntag beschäftigt wird, erhält nach § 11 Abs. 3 S. 1 ArbZG einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, die den Beschäftigungstag einschließen. Für Feiertage, die auf einen Werktag fallen, gilt nach § 11 Abs. 3 S. 2 ArbZG eine Frist von acht Wochen. Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, greift die Sonntagsregel mit der kürzeren Frist; ein zweiter Ersatzruhetag entsteht nicht. Weil auch der Samstag ein Werktag ist, löst Arbeit am 1. Mai und am 25. Dezember 2027 einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen aus — für den 1. Mai bis zum 25. Juni 2027, für den 25. Dezember bis zum 18. Februar 2028.
Gibt es für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, Sonntags- und Feiertagszuschlag?
Steuerfrei nur einen. § 3b Abs. 1 Nr. 3 EStG lässt Sonntagszuschläge bis 50 Prozent steuerfrei — aber ausdrücklich vorbehaltlich der Feiertagsregeln in den Nummern 4 bis 6. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, gilt deshalb allein der Feiertagssatz von 125 Prozent (am 25. und 26. Dezember 150 Prozent), nicht 50 plus 125 Prozent. Ein Nachtzuschlag kann zusätzlich steuerfrei sein. Ob überhaupt ein Zuschlag gezahlt wird und in welcher Höhe, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Maßgeblich ist der Feiertag am Ort der Arbeitsstätte — für den Reformationstag 2027 also nur in den neun Ländern, in denen er gesetzlicher Feiertag ist.
Wie berechnet man das Monatssoll, wenn die Zahl der Arbeitstage schwankt?
Es gibt zwei verbreitete Methoden. Bei der Arbeitstagemethode wird das Soll aus den Arbeitstagen des Monats berechnet, also zum Beispiel 23 Arbeitstage mal 8 Stunden gleich 184 Stunden im Dezember 2027 und 19 mal 8 gleich 152 Stunden im Mai 2027. Feiertage auf Wochentagen senken das Soll automatisch. Bei der Durchschnittsmethode wird jeder Monat mit demselben Wert angesetzt, etwa 40 Stunden mal 13 durch 3 gleich rund 173,3 Stunden; Feiertage werden dann als Ist-Zeit gutgeschrieben. Beide Methoden sind zulässig, müssen aber im Betrieb einheitlich und nachvollziehbar angewendet werden. Bei Schichtarbeit mit Sieben-Tage-Betrieb braucht es zusätzlich eine klare Feiertagsregel, sonst haben Bürokräfte mit Fünf-Tage-Woche systematisch weniger Soll als Schichtkräfte. Besteht ein Betriebsrat, ist die Systematik nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmt.
Kann ein Minijob in Monaten mit vielen Arbeitstagen die Grenze überschreiten?
Ja, wenn die Arbeitszeit an Arbeitstage gekoppelt ist. Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro, der Mindestlohn bei 14,60 Euro. Das ergibt höchstens rund 43,3 Stunden im Monat. Wer zum Beispiel jeden Werktag von Montag bis Freitag zwei Stunden arbeitet, kommt im Dezember 2027 auf 23 Arbeitstage, also 46 Stunden und 671,60 Euro. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich, wenn der Verdienst im Monat nicht mehr als das Doppelte der Grenze beträgt. Ein schon im Oktober absehbarer Kalendereffekt ist aber nicht unvorhersehbar. Sicherer ist ein festes Monatskontingent statt fester Tagesstunden.
Reicht ein festes Monatsgehalt in Monaten mit 23 Arbeitstagen noch für den Mindestlohn?
Nicht unbedingt. Nach Auffassung der Zollverwaltung, die den Mindestlohn kontrolliert, muss das im jeweiligen Kalendermonat gezahlte Entgelt für alle in diesem Monat geleisteten Stunden den Mindestlohn erreichen. Ein Vollzeitbeschäftigter mit 40-Stunden-Woche arbeitet im Dezember 2027 bei 23 Arbeitstagen 184 Stunden. Bei 14,60 Euro sind das mindestens 2.686,40 Euro. Ein Monatsgehalt von 2.600 Euro liegt im Jahresdurchschnitt mit rund 15 Euro je Stunde über dem Mindestlohn, in diesem Monat mit rund 14,13 Euro aber darunter. Abhilfe schaffen ein höheres Grundgehalt, ein Arbeitszeitkonto nach § 2 Abs. 2 MiLoG oder eine Dienstplanung, die in langen Monaten Freizeitausgleich einplant.
Bis wann muss der Resturlaub aus 2026 genommen werden?
Grundsätzlich im Kalenderjahr 2026. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig; der übertragene Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten, also bis zum 31. März 2027, gewährt und genommen werden. Verfallen kann der Urlaub aber nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten vorher konkret auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen und sie aufgefordert hat, ihn zu nehmen (BAG, Urteil vom 19.2.2019, 9 AZR 541/15). 2027 fällt der 31. März in die Woche nach Ostern — Resturlaub und Osterurlaub treffen also zusammen und sollten im Januar gemeinsam geplant werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist redaktionell sorgfältig recherchiert (u. a. §§ 9, 10, 11 ArbZG, § 2 EFZG, § 3b EStG, § 1 SvEV, §§ 3 und 7 BUrlG, § 2 MiLoG, § 8 SGB IV, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 5 BetrVG, § 6 Abs. 3 TVöD, Feiertagsgesetze der Länder), ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Arbeitstage sind für die Fünf-Tage-Woche ohne Gemeindefeiertage berechnet; Rechenbeispiele sind vereinfacht. Maßgeblich sind stets der einschlägige Tarifvertrag, die betrieblichen Vereinbarungen und die individuellen Arbeitsverträge.